Kurse. Erste-Hilfe für den Führerschein.

Unsere Kurse sind für den Antrag bei allen Fahrerlaubnisklassen beim Straßenverkehrsamt gültig. Die Teilnahme an der Ausbildung in betrieblicher Erster Hilfe gilt als Schulung in Erster Hilfe gem. § 19 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

Die Ausbildung ist für einen Tag mit 9 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten angesetzt. Die Pausen während der Ausbildung können für weiterte Angebote wie einem Sehtest nach §12 Abs. 2 Fahrerlaubnis Verordnung genutzt werden. Dieser ist auch für den Antrag auf Fahrererlaubnis beim Straßenverkehrsamt notwendig. Weitere Informationen finden Sie beim Thema Sehtest.